Stroke Unit Register

Seit 2003 werden in dem Schlaganfallregister Daten gesammelt, die im Zusammenhang mit der Behandlung auf den 38 österreichweiten Stroke Units erhoben werden.Die Konzeption ging aus der Zusammenarbeit der Gesundheit Österreich GmbH und der Österreichischen Schlaganfallgesellschaft hervor. 

Alle Patient:innen mit der Verdachtsdiagnose eines Schlaganfalles oder einer damit im Zusammenhang stehenden Erkrankung, die auf einer Schlaganfallstation in Österreich behandelt werden, werden hier anonymisiert erfasst. Im Fokus dabei stehen Qualitätskriterien wie z.B. die Prozesszeiten bei der Akutversorgung, die Verweildauer auf der Stroke Unit und umfasst inzwischen auch ein Follow-Up nach 3 Monaten. 

Seit der Einführung konnte dadurch gezeigt werden, dass die Qualität der Schlaganfallversorgung in Österreich kontinuierlich zunimmt. Zudem konnten zahlreiche Publikationen in internationalen Fachzeitschriften realisiert werden. 

Welche Daten werden gespeichert?

Es werden bei Aufnahme und Entlassung von der Schlaganfallstation Informationen erhoben und in dem Schlaganfallregister erfasst. Zum Beispiel das Geburtsjahr und Geschlecht, die Art des Schlaganfalls und die eingeleitete Therapie. Etwa 3 Monate nach Ihrem Schlaganfall wird ein sogenanntes „Follow Up“ gemacht.

Kann man diese Daten auf die Patient:innen zurückführen?

Nein, das ist nicht möglich. Man nennt das nicht personenbezogene Daten, das heißt, die Informationen werden anonymisiert gespeichert. Im Nachhinein kann man diese außerhalb der behandelnden Klinik nicht auf einzelne Patient:innen zurückführen.

Warum wird ein Schlaganfallregister geführt?

Insbesondere bei der Behandlung von Schlaganfällen ist eine schnelle und effektive Behandlung wichtig. Um dies zu gewährleisten, zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern, ist es wichtig, im Rahmen der Qualitätssicherung Schlüsseldaten zu sammeln und zu analysieren.

Wer hat Zugriff auf das Schlaganfallregister?

Zugriffsberechtigt sind die Gesundheit Österreich GmbH für Zwecke der Statistik als Grundlage für Planung, Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung im österreichischen Gesundheitswesen sowie die an den Registern teilnehmenden Krankenanstalten, die Angehörigen von in Betracht kommenden gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen sowie die Bundesländer. 

Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

Bundesgesetzblatt Nr.BGBl. II Nr. 437/2008, Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend die Einrichtung eines Registers zur Sicherung der Qualität von Stroke-Units.

Weitere Informationen: 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/?term=austrian%20stroke%20unit%20registry

Die Österreichische Schlaganfall-Gesellschaft (ÖGSF) wurde bereits 1998 gegründet. Sie ist Mitglied sowohl der European Stroke Organisation (ESO), als auch der World Stroke Organization (WSO).

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